YARD-Designmarkt | Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen

für den YARD – Designmarkt 2018,

am 15. und 16. Dezember, von 12-19 Uhr

 

  1. Die Anmeldung für Aussteller ist ab sofort und jederzeit möglich, vorzugsweise über das ausgefüllte Anmelde-Formular der Homepage: (yard-designmarkt.de/anmeldung/) oder schriftlich per Mail an info@yard-designmarkt.de. Eine Anmeldung ist nur möglich unter Angabe einer vollständigen Rechnungsanschrift (Name, Anschrift und Email-Adresse) sowie eine Telefonnummer.

 

  1. Da wir nur eine begrenzte Standkapazität haben, behalten wir uns vor, aus den eingesandten Anmeldungen die passendsten Bewerber auszuwählen. Nach der Anmeldung wird dem Aussteller per email eine vorläufige Reservierungsbestätigung Darin sind die Standgebühren aufgeführt, die per Vorkasse (Überweisung) entrichtet werden müssen. Ohne vorherige Zahlung der Standgebühr verfällt die Reservierung zum darin angegebenen Termin.

 

  1. Alle Stände haben eine maximale Standtiefe von 1,50m. Die Standgebühr beträgt für beide Veranstaltungstage 60 Euro pro laufenden Meter. Spezielle Standwünsche (z.B. >6m) sind nur nach Absprache möglich.

 

  1. Bei den Ständen handelt es sich um reine Flächen. Alle Aussteller müssen alles, was zur Präsentation ihrer Produkte benötigt wird (Stellwände, Tische, Regale, Stühle), selbst mitbringen. Die mitgebrachten Gegenstände dürfen nicht über die angegebenen Standmaße hinausragen.

 

  1. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist 14 Tage vor der Veranstaltung, also bis zum 30. November 2018, 17:00 Uhr kostenlos und ohne Nennung besonderer Gründe möglich. Die gezahlten Standgebühren werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei einer späteren Stornierung werden 50% der Standmiete als Ausfallgebühr berechnet, sofern es dem Veranstalter nicht gelingen sollte einen Ersatz-Aussteller für die gebuchte Fläche zu gewinnen.

 

  1. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen des Ausstellers am Tag der Veranstaltung ist die Standmiete zu 100% fällig. Falls der Aussteller eine Stunde vor Beginn der Marktzeit (16:00 Uhr) nicht erschienen ist, steht es dem Veranstalter frei, den gemieteten Platz anderweitig zu vergeben oder zu nutzen.

 

  1. Der Aussteller erhält einen für ihn ausgewählten, nummerierten Platz. Dieser wird ihm vor Ort zugewiesen und ist entsprechend markiert. Die Stände dürfen nur innerhalb der markierten Flächen aufgestellt werden. Notausgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten und nicht zu verstellen. Das gesetzlich festgelegte Rauchverbot im Veranstaltungsraum ist einzuhalten.

 

  1. Die Stände können vor Beginn der Veranstaltung am Samstag, ab 9.30Uhr aufgebaut werden und dürfen nicht vor der dem Ende der Veranstaltung am Sonntag, um 19.00 Uhr ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Der Aufbau muss zu Marktbeginn um 12.00 Uhr komplett fertiggestellt sein. Der Abbau am Sonntag ist bis 22.00 Uhr möglich.

 

  1. Alle Aussteller verpflichten sich ihren Stand mit den bei uns angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet. Ebenso ist der Verkauf von Speisen und Getränken den Ausstellern nicht gestattet.

 

  1. Der Aussteller ist verpflichtet an seinem Stand für die Einhaltung gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr und der diesbezüglich geltenden Gesetze, wie z.B. der zu sorgen. Es obliegt dem Aussteller sich über alle Verordnungen und Gesetze die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung stehen selbst zu informieren.

 

  1. Der Aussteller darf die gebuchte Standfläche nicht an Dritte

 

  1. Wir sorgen dafür, dass die Veranstaltungshallen genügend ausgeleuchtet sind. Für eine Stromversorgung für zusätzliche Standbeleuchtung und andere elektrische Geräte ist in den verschiedenen Ausstellungräumen ebenfalls gesorgt. Die Inbetriebnahme dieser Geräte ist aber unbedingt mit dem Veranstalter bzw. dem dafür vorgesehenen Techniker abzustimmen. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich.

 

  1. Der Aussteller verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen wie er sie vorgefunden hat, andernfalls trägt er die entstehenden Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen oder Reparatur von etwaigen Beschädigungen. Der Aussteller trägt die Verantwortung für die Sicherheit ihrer eigenen Aufbauten, Exponate, Installationen. Zudem haftet der Aussteller zu jeder Zeit für seine Waren selbst, ebenso für einfache oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden.

 

  1. Nachdem alle Aussteller gemeinsam den Raum verlassen haben werden die Räume über Nacht vom Veranstalter verschlossen. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die ausgestellten Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf – und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung. Daher wird der Abschluss einer Ausstellerversicherung empfohlen.

 

  1. Der angemeldete Verkäufer plus zwei weitere Personen zahlen keinen Eintritt. Der kostenlose Zugang zur Veranstaltung ist also auf 3 Personen beschränkt.

 

  1. Es gilt grundsätzlich das aktuell gültige Jugendschutzgesetz

 

  1. Für alle Schäden die dem Veranstalter oder Dritten durch den Aussteller oder seinen Beauftragten entstehen haftet der Aussteller in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Der oder die Betreiber des jeweiligen Verkaufsstandes haften als Gesamtschuldner.

 

  1. Der YARD-Designmarkt-Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Während der Veranstaltung können vom Veranstalter und die vom Veranstalter zugelassene Presse Bild- und Tonaufnahmen erstellt, gespeichert und sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt bei sozialen Medien, im Internet und/oder für Werbezwecke veröffentlicht werden. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher oder Verkäufer ein, dass Bild- und Tonaufnahmen der eigenen Person vom Veranstalter uneingeschränkt genutzt werden können.

 

  1. Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände am gesamten Veranstaltungstag das Hausrecht Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist stets Folge zu leisten.

 

  1. Mit der Buchung sowie dem Bezug einer Standfläche auf der Veranstaltung des erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen vollumfänglich an und verpflichtet sich zu deren uneingeschränkten Einhaltung.

 

  1. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame oder die unwirksamen Bedingungen sind durch rechtlich wirksame Bedingungen zu ersetzen deren Inhalt dem Sinn der unwirksamen in höchstem Maße entspricht.

 

  1. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bochum.

 

Veranstaltungsort:

Rotunde – Alter Bochumer Hauptbahnhof

Konrad-Adenauer-Platz 3

44787 Bochum

 

 

Veranstalter:

YARD Designmarkt

Sandra Swienty & Andreas Kellner

c/o HerrKellner Kommunikation & Events

Andreas Kellner

Uhlandstraße 7

44791 Bochum

Steuernummer 306/ 5113/3242

Finanzamt Bochum-Mitte

info@yard-designmarkt.de

www.yard-designmarkt.de

 

Stand: Oktober 2018. Änderungen vorbehalten.