Rotunde Bochum
Teilnahmebedingungen

Yard Designmarkt Juni 2012



Anmeldung/Buchung eines Standes

Die Anmeldung für Aussteller ist ab sofort und jederzeit möglich. Bitte schriftlich per mail an info@yard-designmarkt.de

Eine Anmeldung ist nur möglich bei Angabe einer vollständigen Rechnungsanschrift (Name, Anschrift und Email-Adresse) sowie eine Telefonnummer.

Außerdem benötigen wir Angaben zu euren Produkten, d.h. Arbeitsproben, Bilder und/ oder einen Link zu eurer Website.


Die Anmeldung ist möglich per mail an info@yard-designmarkt.de
per Fax an 0234/68 14 95
oder postalisch an:

Projektgesellschaft
Alter Bochumer Hauptbahnhof mbH
Andreas Kellner
Postfach 10 10 49
44710 Bochum

 

Da wir nur eine begrenzte Standkapazität haben (ca. 50 Aussteller) und wir mit zahlreichen Bewerbern rechnen, behalten wir uns vor aus den eingesandten Anmeldungen die passendsten Bewerber auszuwählen. Diejenigen bekommen von uns eine Rechnung geschickt. Die Buchung ist erst mit der Einzahlung der Standmiete verbindlich. Indem der Aussteller die Standmiete überweist, erklärt er sich mit allen hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.


Standgrößen und Gebühren

Die Standgebühr beträgt 30 Euro pro laufenden Meter (Standtiefe max. 1,5),
pro Tag. Für beide Veranstaltungstage bedeutet dies:


1,00 m x 1,50 m 60,00 Euro
1,50 m x 1,50 m 90,00 Euro
2,00 m x 1,50 m 120,00 Euro
3,00 m x 1,50 m 180,00 Euro
4,00 m x 1,50 m 240,00 Euro
5,00 m x 1,50 m 300,00 Euro
6,00 m x 1,50 m 360,00 Euro


Andere Standgrößen und spezielle Standwünsche sind nach Absprache möglich.
Zu den Nettostandgebühren kommen noch 19% Mehrwertsteuer.

Bei den Ständen handelt es sich um reine Flächen. Der Aussteller muss alles, was zur Präsentation seiner Produkte benötigt wird (Stellwände, Tische, Regale, Stühle), selbst mitbringen. Die mitgebrachten Gegenstände dürfen nicht über die angegebenen Standmaße hinausragen


Ausstellungsfläche für Künstler

Künstler können sich ebenfalls über die oben genannten Kanäle bei uns bewerben. Alle Künstler, die am Yard – Design- und Kunstmarkt teilnehmen, bekommen vom Veranstalter in Absprache eine bestimmte Ausstellungsfläche zugeteilt, die er für seine Exponate nutzen kann.

Diese Ausstellungsfläche ist für den Künstler kostenlos, er verpflichtet sich lediglich sicherzustellen, dass seine Exponate während der gesamten Veranstaltungsdauer zu sehen sind. Ferner erklärt er sich bereit, bei einem Verkauf eines seiner Exponate während der Veranstaltung 20% des Verkaufserlöses an den Veranstalter abzuführen. Der Verkauf erfolgt der Kunstwerke während der Veranstaltung erfolgt durch den Veranstalter, d.h. der Künstler muss dazu kein Personal abstellen.


Buchung eines Standes

Nach Eingang der Anmeldungen, wählt der Veranstalter die teilnehmenden Aussteller aus und verschickt als Zusage eine Rechnung über die fällige Standmiete an den Aussteller. Aus organisatorischen Gründen kann es mit der Zu- und Absage leider einige Wochen dauern. Die Buchung ist jedoch erst mit der Einzahlung der Standmiete verbindlich. Indem der Aussteller die Standmiete überweist, erklärt er sich mit allen hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden. Alle teilnehmenden Aussteller bekommen bei erfolgreicher Buchung etwa 1 Woche vor Marktbeginn einen Lageplan, in dem alle Stände eingezeichnet sind.


Zahlungs- und Stornobedingungen

Die Standgebühr ist bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, also spätestens bis zum 01.06.2012 zu entrichten. Bei Nichtzahlung zu dem angegebenen Zeitpunkt, behält der Veranstalter sich vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Sollte es dem Veranstalter nicht gelingen einen Ersatz-Aussteller für die gebuchte Fläche zu gewinnen, werden bei einer späteren Stornierung 50% der Standmiete als Ausfallgebühr berechnet.

Standaufbau, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung, Waren

Die Stände können vor Beginn der Veranstaltung am Samstag ab 9.30Uhr aufgebaut werden und dürfen nicht vor Beendigung der Veranstaltung am Sonntag um 20.00 Uhr ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Der Aufbau muss zu Marktbeginn um 12.00 Uhr komplett fertiggestellt sein. Die vorgegebenen Standmaße müssen beim Aufbau eingehalten werden. Der Abbau am Sonntag ist zwischen 19.00 und 22.00 Uhr möglich.

Alle Aussteller verpflichten sich ihren Stand mit den bei uns angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet. Ebenso ist der Verkauf von Speisen und Getränken den Ausstellern nicht gestattet.



Stromversorgung

Wir sorgen dafür, dass die Veranstaltungshallen genügend ausgeleuchtet sind. Für eine Stromversorgung für zusätzliche Standbeleuchtung und andere elektrische Geräte ist in den verschiedenen Ausstellungräumen ebenfalls gesorgt. Die Inbetriebnahme dieser Geräte ist aber unbedingt mit dem Veranstalter bzw. dem dafür vorgesehenen Techniker abzustimmen. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich.

Haftung Standplatz

Der Aussteller verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen wie er sie vorgefunden hat, andernfalls trägt er die entstehenden Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen oder Reparatur von etwaigen Beschädigungen. Der Aussteller trägt die Verantwortung für die Sicherheit ihrer eigenen Aufbauten, Exponate, Installationen. Der „Katholikentagsbahnhof“ steht unter Denkmalschutz. Es ist entsprechend auf eine rücksichtsvolle Nutzung der Räume zu achten. Installationen, die Boden, Wand oder Decke beschädigen, sind nicht gestattet.

Zudem haftet der Aussteller zu jeder Zeit für seine Waren selbst, ebenso für einfache oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden.


Bewachung

Nachdem alle Aussteller gemeinsam den Raum verlassen haben werden die Räume über Nacht vom Veranstalter verschlossen. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die ausgestellten Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf – und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung. Daher wird der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen.

Filmen und Fotografieren

Der Veranstalter ist berechtigt während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.

Eintritt

Der Eintritt für die Besucher beträgt 1,50 Euro. Jeder Stand ist berechtigt nach Beginn der Veranstaltung pro Tag zwei weitere Mitarbeiter kommen zu lassen, diese sollen vorher bei dem Veranstalteter angemeldet werden.

Akzeptieren der Teilnahmebedingungen

Durch Zahlung der Standmiete, akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.

 

Veranstalter

Projektgesellschaft Alter Bochumer Hauptbahnhof mbH
Andreas Kellner (GF)
Viktoriastr. 75
44787 Bochum

Eingetragen beim Amtsgericht Bochum HRB 10613
Geschäftsführer: Andreas Kellner, Dirk Steinbrecher
Steuernummer: 306/5875/0633 Finanzamt Bochum Mitte


Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bochum.

Stand: November 2011. Änderungen vorbehalten.





 

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